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   BVerwG, 10.09.1973 - VI CB 128.73   

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https://dejure.org/1973,2057
BVerwG, 10.09.1973 - VI CB 128.73 (https://dejure.org/1973,2057)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.1973 - VI CB 128.73 (https://dejure.org/1973,2057)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1973 - VI CB 128.73 (https://dejure.org/1973,2057)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 198.61
    Auszug aus BVerwG, 10.09.1973 - VI CB 128.73
    Vor allem aber verkennt der Beigeladene die wesentliche Bedeutung, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 17, 87 [89]) bei der Auslegung eines Geschäftsverteilungsplanes der an dem betreffenden Gericht "gewachsenen Übung" zukommt; mit dieser Übung steht die beanstandete Handhabung nach der vom Bundesverwaltungsgericht eingeholten, den Parteien bekannten Äußerung des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Juli 1973 in Einklang.

    - An der bereits zitierten Entscheidung BVerwGE 17, 87 scheitert auch die Rüge, der Geschäftsverteilungsplan enthalte keine eindeutige Regelung hinsichtlich der Hilfsliste.

  • BVerwG, 27.10.1961 - VII C 26.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1973 - VI CB 128.73
    - Die Entscheidung darüber, ob die Notwendigkeit der Vertretung eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters besteht, ist zwar nicht von der Geschäftsstelle zu treffen (Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 2; BVerwGE 13, 147).

    Eine solche starre gesetzliche Regelung, die dem Verwaltungsgerichtsprozeß fremd ist (vgl. BVerwGE 13, 147), mag auch mehr Starrheit bei den Anforderungen an eine nachträgliche Änderung jener von vornherein getroffenen Festlegung nahelegen und dementsprechend die Auslegung und Anwendung des § 54 GVG in seinem unmittelbaren Anwendungsbereich prägen.

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1973 - VI CB 128.73
    Nur in der Vorstellung, mit Waffen Menschen im Kriege töten zu müssen, liegt nach dem Grundgesetz für den einzelnen die schwere innere Belastung, die es rechtfertigt, seine ablehnende Gewissensentscheidung anzuerkennen, obwohl sie zur Verweigerung einer in Verfassung und Gesetz allgemein auferlegten staatsbürgerlichen Pflicht führt (BVerfGE 12, 45).
  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 104.73

    Terminkollision bei ehrenamtlichem Verwaltungsrichter, der kommunaler Wahlbeamter

    Der erkennende Senat hat zu einer ähnlichen Rüge u.a. in dem Beschluß vom 10. September 1973 - BVerwG VI CB 128.73 - (ähnlich Beschluß vom selben Tage - BVerwG VI CB 93.73 -) ausgeführt, und hieran wird festgehalten:.

    Im Beschluß BVerwG VI CB 128.73 heißt es dazu:.

  • BVerwG, 24.02.1975 - VI CB 39.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Daß die bei einem Gericht gewachsene Übung in Zweifelsfällen heranzuziehen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen (vgl. BVerwGE 17, 87 [89]; Beschluß vom 10. September 1973 - BVerwG VI CB 128.73 -).

    Der beschließende Senat hat sich dieser Beurteilung in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 10. September 1973 - BVerwG VI CB 93.73 und BVerwG VI CB 128.73 -).

  • BVerwG, 22.10.1985 - 7 C 78.84

    Verwaltungsgericht - Ehrenamtlicher Richter - Verhinderung - Vertretung

    Die Auffassung, daß es in diesen Fällen für die Reihenfolge der Heranziehung nicht auf die Sitzungstage, sondern auf die Ladungstage ankommt, liegt auch dem Urteil vom 12. Dezember 1973 zugrunde (BVerwGE 44, 215 [BVerwG 12.12.1973 - VI C 104/73]) mit Hinweis auf den Beschluß vom 10. September 1973 - BVerwG 6 CB 128.73 - Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 22.11.1979 - 6 CB 56.79

    Besetzungsrüge - Rüge - Ehrenamtliche Richter

    Das Gericht darf vielmehr bei den auf gewissenhafte Amtsführung vereidigten ehrenamtlichen Richtern (§ 45 DRiG) davon ausgehen und sich ohne weitere Ermittlungen darauf verlassen, daß sie sich ihrer richterlichen Pflicht nicht ohne zwingenden Grund entziehen, sondern nach pflichtgemäßer Abwägung zu dem Ergebnis gelangt sind, verhindert zu sein (vgl. BVerwGE 13, 147 [148]; Beschlüsse vom 22. Juni 1973 - BVerwG 6 C 30.73 - [a.a.O.] und vom 10. September 1973 - BVerwG 6 CB 128.73 - [Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 6]; BVerwGE AA, 215 [216/217]; Beschlüsse vom 19. Juni 1975 - BVerwG 6 C 9.75 - [Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 10 = VerwRspr.
  • BVerwG, 28.09.1973 - VI CB 89.73

    Kriegsdienstverweigerung bei Billigung eines Tyrannenmordes - Anwendung tödlicher

    Diese Rüge hat der beschließende Senat bereits in den dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers und der Beklagten bekannten Beschlüssen vom 10. September 1973 - BVerwG VI CB 93.73 - und - BVerwG VI CB 128.73 - mit ausführlicher Begründung als nicht berechtigt erachtet.
  • BVerwG, 18.03.1976 - II C 8.74

    Gewährung von Versorgungsbezügen - Verletzung von gerichtlichen

    Jedoch kann die gerichtliche Prüfung der Verhinderung eines ehrenamtlichen Verwaltungsrichters im konkreten Fall entbehrlich werden, wie schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 10. September 1973 - BVerwG VI CB 128.73 - (teilweise wörtlich wiedergegeben in BVerwGE 44, 215 [216]) dargelegt hat; und es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Vorsitzende für einen solchen Fall und gleichliegende Fälle die Geschäftsstelle generell ermächtigt, den Vertreter zu laden.
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